Oldtimervermietung
Für alle die, die schon immer mal einen Rolls Royce selber fahren oder einem lieben Menschen ein besonderes Geschenk machen wollten haben wir die Lösung:
Wir bieten Ihnen einen Rolls Royce Silver Shadow I Bj 1976.
Mit seiner Edelholzausstattung dem hellen Leder sowie Klimaanlage lässt dieser noble Brite ein jedes Oldtimerherz höher schlagen.
Sie würden sich gerne einen schönen Tag in einem Rolls Royce machen haben aber keine Erfahrung mit einem Oldtimer oder Rechtslenker dann ist vielleicht die Fahrt mit einem erfahrenen Chauffeur oder eine begleitete Ausfahrt genau das Richtige für Sie.
Zur Bildergalerie Rolls Royce Silver Shadow I
Mietpreise
| Selbstfahrer | Mit Chauffeur * | |
| Mo. - Do. je Tag 8.00 Uhr - 18.00 Uhr | 295,00 € | Je angefangene Std. 65,00 € * |
| Fr. - Sa. je Tag 8.00 Uhr - 18.00 Uhr | 395,00 € | Je angefangene Std. 79,00 € * |
| 2 Tage z.B. Sa. 8.00 Uhr - Mo. 8.00 Uhr | 490,00 € | Sondervereinbarung ggf. Übernachtung + Spesen |
| 3 Tage z.B. Fr. 18.00 Uhr - Mo. 18.00 Uhr | 585,00 € | Sondervereinbarung ggf. Übernachtung + Spesen |
| Übungsfahrt je. Std. | 45,00 € | Entfällt |
| Kaution | 1500,00 € | Entfällt |
| Mindesalter | 25 Jahre / 3 Jahre Führerschein | Entfällt |
| Mehr Meilen wenn über 100 Meilen pro Tag gefahren wurde | 0,50 € | 0,50 € |
* Wahlweise als begleitete Ausfahrt oder reine Chauffersfahrt
zzgl. Kosten / Selbstfahrer.
- Blumenschmuck, Getränke oder andere Leistungen sind nach
individueller Absprache zu entrichten.
- Alle Preise verstehen sich incl. 19 % MwSt.
sowie 100 Meilen pro Tag
- Zeiten ab / bis 74889 Sinsheim
Allgemeine Mietbedingungen
1 Mietpreis
Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Der Vermieter erhebt als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung der vorgenannten Vorgänge je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von Euro 50,00.
2 Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietdauer dem Vermieter am vereinbarten Ort während der Öffnungszeiten des Vermieters zurückzugeben. Der Kilometerpreis wird berechnet nach dem Kilometerzählerstand im Zeitpunkt der Rückgabe. Soweit der Mietpreis auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung kreditiert wird, ist er 14 Tage nach Rücknahme des Fahrzeuges fällig. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von Euro 20,00 erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 6 % jährlich. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
3 Berechtigter Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf dessen Verlangen Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
4 Verbotene Nutzungen
4.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen,
- zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
- zur Weitervermietung,
- für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
4.2 Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur innerhalb Deutschlands gestattet.
5 Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von Euro 50,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 8).
6 Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
7 Versicherungsschutz
Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von Euro 100 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, je geschädigte Person je Euro 8 Mio.
8 Haftung des Mieters
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffern 3, 4 und 6 dieser Bedingungen haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
9 Haftung des Vermieters
Jegliche Haftung des Vermieters wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
10 Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Falle der Akteneinsicht wird der Vermieter den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen.
11 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Sinsheim als Gerichtsstand vereinbart, soweit
- der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
- der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Absatz 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

07261 / 972935






